Aber auch bei schweren Erkrankungen, in deren Verlauf z. B. ein Absaugen des Rachenraums oder eine Infusionstherapie notwendig sind, sind wir für Sie da.
Unsere Fachkräfte kommen direkt zu Ihnen nach Hause und unterstützen Sie kompetent dort, wo Sie Unterstützung benötigen.
Für diese Fälle wurden vom Gesetzgeber diese Unterstützungsmöglichkeiten vorgesehen (Stundenweise Ersatz/ Verhinderungspflegenach SGB XI § 39 und Betreuung nach SGB XI § 45a.)
24h Erreichbarkeit für pflegerische Notfälle
Was immer Sie benötigen – beraten wir sie gerne kostenlos und unverbindlich zu ihren ganz individuellen Bedürfnissen.
Zusammenarbeit mit Ärzten, Wundmanagern, Kliniken, sozialen Diensten, Logopäden, Physiotherapeuten, Apotheken und Sanitätshäusern
Diese bietet Ihnen Raum und Zeit für eigene Termine, wie z. B. Theaterbesuche, Konzerte, Einladungen und vieles mehr.
So können Sie als Angehöriger wieder einmal einfach durchatmen.

